Oliver Vetter - Geschäftsführer
Die Brandfallsteuermatrix wird immer unverzichtbarer. Gebäude werden automatisiert und somit immer intelligenter. Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz werden gleichzeitig immer größer. Bereiche müssen z.B. mit vorgesteuerten Brandschutzklappen- und Türen voneinander abgetrennt werden, Aufzüge im Brandfall in das nächste rauchfreie Stockwerk fahren, die Lüftung muss automatisch abgeschaltet werden und viele weitere Steuerungen müssen im Brandfall reibungslos funktionieren.
Das Problem?
Die Schnittstelle zwischen den Gewerken!
Die Brandmeldeanlage ist geprüft und abgenommen und der Aufzug ebenso. Natürlich wurde bei der Abnahme getestet, ob der Aufzug entsprechend der Angaben, bei auslösen des Brandkontakts in die jeweiligen Stockwerke fährt. Auch die Steuerausgänge der Brandmeldeanlage wurden getestet.
Für die gesamte funktionale Kette, also vom Auslösen des Brandmelders, bis zum sicheren Zustand des Aufzugs, fühlt sich keiner zuständig!
In der Praxis kommt es so immer wieder vor, dass diese funktionale Kette unterbrochen ist. Zum Beispiel werden Kontaktbrücken vergessen, die verhindern, dass die Steuerung funktioniert. Melder werden den Steuerszenarien nicht korrekt zugeordnet und so weiter.
Wir prüfen Ihre Brandfallsteuermatrix von Anfang bis Ende und sind die Schnittstelle zwischen den Gewerken! Am Ende bekommen Sie eine umfangreiche Dokumentation inkl. Mängellisten und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen.
Die Grundlage für die Notwendigkeit einer Brandfallsteuermatrix!
01
Die VDI 6010 ist eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure, die sich mit der Planung und dem Betrieb von Brandfallsteuerungen befasst.
Die Richtlinie VDI 6010/2 beschreibt die Ansteuerungen von gebäudetechnischen und sicherheitstechnischen Einrichtungen im Brandfall.
02
Die VDI 3819 befasst sich mit den Funktionen und Wechselwirkungen der einzelnen Richtlinien und gibt konkrete Empfehlungen.
Beschrieben werden die Funktionsweisen und das Zusammenspiel der einzelnen für den Brandschutz relevanten Gewerke, wie BMA, Brandschutzklappen, Sprinkler etc.
03
In dieser Norm werden Mindestanforderungen an die anlagenübergreifende Vernetzung der BMA mit anderen Brandschutzanlagen und brandschutzfremden Anlagen, wie z.B.
04
Die MLAR und die MLüAR definieren, wie verschiedene technische Systeme, wie Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen und Lüftungsanlagen, geplant und betrieben werden sollten.
Diese Systeme sind oft Teil der Brandfallsteuermatrix, da sie im Brandfall aktiviert werden müssen, um die Sicherheit der Personen im Gebäude zu gewährleisten.
Unterteilung in 3 Phasen
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